Informationen im Bezug Spenden

 

 

Wichtige Informationen um der IG Alle für Rammelsbach eine Spende zukommen zu lassen!

 

Zuwendungen bis 200€

 

Für die Zuwendung bis 200€ reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn der Zuwendungsempfänger eine inländische Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde) ist. Ist der Zuwendungsemfänger eine gemeinnützige Körperschaft, müssen auf dem vom Empfänger hergestellten Überweisungsbeleg der steuerbegünstigte Zweck der Zuwendung und Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftssteuer                     (Gemeinnützigkeit) aufgedruckt sein. Zusätzlich muss angegeben sein, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

 

Bezugsquelle:  Steuertipps für Gemeinnützige Vereine

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

 

Zuwendungen über 200€ oder Gewerbebetriebe

 

Für die Zuwendung über 200€ oder für eine Zuwendung von Gewerbebetreibenden, können wir eine Spendenquittung ausstellen, für diesen fall setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Zum Erstellen einer Spendenquittung benötigen wir Diverse Daten von ihnen.

 

 

Bitte nutzen sie die Untenliegende E-Mail funktion!


Bitte laden sie sich die unten aufgeführte PDF herunter und ergänzen den Vordruck mit ihren Persönlichen Daten.

Download
Vordruck Spende IG alle für Rammelsbach
EU-Ueberweisung Spende.pdf
Adobe Acrobat Dokument 783.6 KB

Wenn sie weiter Informationen benötigen, oder unsere Hilfe benötigen, setzten sie sich mit uns in Verbindung oder Sprechen uns Persönlich an.

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