Informationen im Bezug Spenden
Wichtige Informationen um der IG Alle für Rammelsbach eine Spende zukommen zu lassen!
Zuwendungen bis 200€
Für die Zuwendung bis 200€ reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn der Zuwendungsempfänger eine inländische Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde) ist. Ist der Zuwendungsemfänger eine gemeinnützige Körperschaft, müssen auf dem vom Empfänger hergestellten Überweisungsbeleg der steuerbegünstigte Zweck der Zuwendung und Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftssteuer (Gemeinnützigkeit) aufgedruckt sein. Zusätzlich muss angegeben sein, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Bezugsquelle: Steuertipps für Gemeinnützige Vereine
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Zuwendungen über 200€ oder Gewerbebetriebe
Für die Zuwendung über 200€ oder für eine Zuwendung von Gewerbebetreibenden, können wir eine Spendenquittung ausstellen, für diesen fall setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Zum Erstellen einer Spendenquittung benötigen wir Diverse Daten von ihnen.
Bitte nutzen sie die Untenliegende E-Mail funktion!